Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen – Aufmerksamkeitsfelder
Die taktile Markierung der weitläufigen Treppenanlage erfolgt über Aufmerksamkeitsfelder, die außerhalb der vorgesehenen Hauptwegeführung oben wie unten ca. 32 cm tief sind und direkt an die Treppenstufen anschließen.
Abweichung
Damit ergibt sich eine Abweichung zur DIN 32984:2020-12, der zufolge die Aufmerksamkeitsfelder 60 cm tief sein sollen. Auch der Abstand des Aufmerksamkeitsfelds zur unteren Setzstufe soll mindestens 60 cm betragen.
Begründung
Die geplante bauliche Umsetzung im Sinne des Erreichens der Schutzziele einer sicheren und komfortablen Wegeführung für alle Menschen nach DIN-Reihe 18040 ist hier gegeben. Der Hintergrund der Anforderung aus der DIN 32984:2020-12, das Aufmerksamkeitsfeld mit einem Abstand von mindestens 60 cm zur Setzstufe auszubilden, dient der Vermeidung von Scheinstufen. Diese Anforderung ist insbesondere für die Planung einer Hauptwegeführung vorzusehen. Bei dem Hauptweg verbreitern die taktil erfassbaren Entwässerungsrinnen das Aufmerksamkeitsfeld um 30 cm und erreichen somit die notwendigen 60 cm. Auch der Abstand von 60 cm unterhalb der Treppe wird hier eingehalten.
Der Übergang zwischen den schleichenden Stufen und der geraden Haupttreppe wird durch Pflanzbeete und Sitzgelegenheiten markiert. Die Integration der Sitzgelegenheiten entlang der gesamten Treppenanlage entspricht den Bedürfnissen der Menschen mit eingeschränkter Kondition und lädt alle zum Verweilen ein.
Die Tiefe der Aufmerksamkeitsfelder oberhalb der anschneidenden Stufen zu reduzieren, ist der komplexen Geometrie der Treppenanlage geschuldet, da eine barrierefreie Führung über einen geneigten Weg integriert werden muss. Das Verschneiden der Treppen und des geneigten Weges ist geometrisch äußerst komplex. In der vorliegenden Situation ist die vorgeschlagene Lösung, das Aufmerksamkeitsfeld direkt unterhalb der Stufe zu platzieren, sehr sinnvoll. Die Aufmerksamkeitsfelder erstrecken sich über die gesamte Breite der Treppe und schließen oben an die oberste Trittstufe an. Die Ausbildung der Aufmerksamkeitsfelder unterhalb der Treppe ist nicht unbedingt notwendig; die unteren Felder rahmen die Treppenanlage trotzdem ein, um auch seitlich nicht versehentlich auf die Treppe zu gelangen.
Ein visueller Kontrast von 0,4 zwischen der Stufenmarkierung und dem Aufmerksamkeitsfeld ist auch bei nassem Zustand nachweislich einzuhalten (Angaben Materialhersteller).
Zur zusätzlichen Absicherung von Rollstuhlfahrenden werden die Aufmerksamkeitsfelder oberhalb der einschneidenden Stufen im Gegen-Kipp-Prinzip ausgeführt. Hierbei wird ein Streifen von mindestens
30 cm Breite gegenüber der geneigten Ebene so angekippt, dass das Auffahren mit Rollstühlen erheblich erschwert wird.