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EW - Bau Nachweis Barrierefreiheit

Bei der Aufstellung der EW-Bau (Entwurfsunterlage-Bau) nach Ziffer 3 Abschnitt E RBBau ist der Nachweis Barrierefreiheit wie folgt auszuarbeiten. Der Nachweis Barrierefreiheit ist auch erforderlich bei der Planung der Baumaßnahmen nach den Ziffern 4 und 5 Abschnitt D RBBau (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten). 

Die Bauverwaltung ist für die Aufstellung der EW-Bau zuständig. Die freiberuflich Tätigen sind für die Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung verantwortlich.

Die Beteiligung der Vertreter der Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Voraussetzung,
um gute Lösungen zu entwickeln.

Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Der Nachweis Barrierefreiheit erfordert sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude die nachweisliche Erfüllung aller mit EW gekennzeichneten Anforderungen. Handlungsfelder

Der Nachweis ist in der Darstellungstiefe der jeweiligen Bauaufgabe anzupassen.

Bei den Beschaffungsvarianten Miete, Miet- kauf, Leasing, ÖPP sowie im Zuwendungsbau dient Konzept oder Nachweis Barrierefreiheit gemäß Leitfaden Barrierefreies Bauen zur Überprüfung der erforderlichen Barrierefreiheit. 

Abweichungen von den Anforderungen des barrierefreien Bauens

Die Zulässigkeit von Abweichungen ist mit den Verantwortlichen (beispielsweise Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden) abzustimmen und zu dokumentieren.

Vergabe freiberuflicher Leistungen

In der Regel werden die Planungsleistungen für Große Neu,- Um- und Erweiterungsbauten an freiberuflich Tätige vergeben. Den freiberuflich Tätigen ist das Ergebnis der Bedarfsplanung Barrierefreiheit beziehungsweise, wenn bereits vorhanden, das Konzept Barrierefreiheit der ES-Bau zu übergeben und zu erläutern. Der Nachweis Barrierefreiheit ist durch die freiberuflich Tätigen zu erstellen.

Wettbewerbe

Nach Ziffer 3.4 Abschnitt E RBBau werden bei bedeutenden Baumaßnahmen zur Förderung der Baukultur Planungswettbewerbe durchgeführt. In Abhängigkeit von der Bearbeitungstiefe des Wettbewerbs sollte die Bedarfsplanung Barrierefreiheit beziehungsweise das eventuell bereit Vorhandene Konzept Barrierefreiheit ganz oder in Auszügen Bestandteil der Auslobung werden, soweit für die geforderte Wettbewerbsleistung relevant. Angepasst an die jeweilige Bearbeitungstiefe können Teilleistungen zum Konzept Barrierefreiheit verlangt werden. Der Nachweis ist im Zuge der EW-Bau zu erbringen.

Nachweis Barrierefreiheit

Der Nachweis Barrierefreiheit ist textlich und zeichnerisch zu führen. Der Nachweis über die Berücksichtigung der Anforderungen erfolgt analog zu den Handlungsfeldern des Leitfadens.

Anforderungen an textliche Erläuterung

Der Textteil ist entsprechend der folgenden Gliederung anzupassen, die den Handlungsfeldern entspricht (gegebenenfalls gegliedert nach öffentlich zugänglichen Bereichen und dem Bereich Arbeitsstätte):

Gesamtkonzept

  • Städtebauliche Integration
  • Orientierungs- und Leitsysteme

Erschließung

  • Gehwege und Erschließungsflächen außen
  • Flure und horizontale Erschließungsflächen innen
  • Rampen innen und außen
  • Treppen und Stufen innen und außen
  • Aufzugsanlagen
  • Türen
  • Alarmierung und Evakuierung

Ausstattung

  • Serviceschalter, Kassen, Kontrollen, Beratungsstellen und Warteräume
  • Ausstattungselemente innen und außen
  • Bedienelemente und Kommunikationsanlagen
  • Fenster und Glasflächen

Räume

  • Außenräume
  • Eingang und Foyer
  • Rollstuhlabstellplätze und Garderoben
  • Räume für Veranstaltungen
  • Museen und Ausstellungen
  • Gastronomie und Teeküchen
  • Sanitäranlagen
  • Büroarbeitsplätze
  • Beherbergungsstätten

Anforderungen an zeichnerische Darstellung

Der zeichnerische Nachweis baut auf den grundlegend für diese Planungsphase zu erstellenden Zeichnungen gemäß Ziffer 2.4 Abschnitt F RBBau auf (entspricht je nach vertraglicher Vereinbarung der Darstellungstiefe der LP 2, 3, 4 und gegebenenfalls Teilen von LP 5 gemäß HOAI). Die Darstellungstiefe entspricht der Planungsphase und ist gegebenenfalls an die konkrete Bauaufgabe anzupassen.

Die Legende Nachweis Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen. Download Legenden

Im Einzelfall ist sie den besonderen Erfordernissen der konkreten Planungsaufgabe anzupassen.

Zum Nachweis von Detaillösungen kann auch auf die grundlegend für diesen Verfahrensschritt zu erstellenden Zeichnungen verwiesen werden, wenn diese eindeutig die Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit erkennen lassen.

In dem zeichnerischen Nachweis sind in der Regel folgende Angaben zu berücksichtigen:

  • Darstellung der Anbindung des Grundstücks an den ÖPNV (Dokumentationder Barrierefreiheit, gegebenenfalls Abklärung von Möglichkeiten zur Realisierung von Umbaumaßnahmen) im Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit angrenzender Bebauung im Maßstab 1:1.000 / 1:5.000 (vergleiche Ziffer 1.4.6 Abschnitt F RBBau).
  • Zeichnerische Darstellung der Planung als Lageplan in geeignetem Maßstab mit Grundrissdarstellung der Eingangsebene und der Außenanlagen mit farbiger Hervorhebung der Führung von Besuchern beziehungsweise Mitarbeitern mit und ohne Einschränkungen von der Haltestelle ÖPNV und / oder Stellplätzen bis zur barrierefreien vertikalen Erschließung beziehungsweise Treppenerschließung in der Eingangsebene.
  • Darstellung der gemäß Bedarfsplanung als öffentlich zugänglich definierten Bereiche und der als barrierefreie Arbeitsstätten definierten Bereiche.
  • Nachweis der barrierefreien Erschließung aller Geschosse mit öffentlich zugänglichen Bereichen beziehungsweise barrierefreien Arbeitsstätten in geeignetem Maßstab.
  • Darstellung der Zuordnung der barrierefreien Stellplätze zu den Eingängen und Nachweis der erforderlichen Anzahl.
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an eine barrierefreie Topografie und der technisch notwendigen Entwässerung durch Angabe der zum Verständnis notwendigen Höhen beziehungsweise Höhenlinien und Gefällewechsel.
  • Darstellung von gegebenenfalls notwendigen Orientierungs- und Leitsystemen in geeigneten Maßstäben und als Leitdetails.
  • Darstellung von Räumen mit besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung und die dazu notwendigen Maßnahmen (gegebenenfalls Integration der Darstellungen der TGA).
  • Darstellung der barrierefreien Sanitäranlagen in öffentlich zugänglichen Bereichen und im Bereich Arbeitsstätten.
  • Darstellung der Maßnahmen für die barrierefreie Nutzung von Außenräumen, die gemäß Bedarfsplanung zur barrierefreien Nutzung vorgesehen sind.
  • Materialangaben, soweit sie zum Verständnis der barrierefreien Gestaltung relevant sind, für Innen- und Außenräume als textliche Darstellung, gegebenenfalls ergänzt durch fotografische Darstellungen.

Beispielhafte Legende