
LP 3/4 Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Zuständigkeiten
- Wer erstellt und koordiniert das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Entwurfsplanung?
Die Koordinierung unterliegt dem Bauherren.
Die Umsetzung der Anforderungen und die Erstellung der Unterlagen liegen beim Planungsteam. - Wer prüft das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Entwurfsplanung?
Die Prüfung ist unterschiedlich geregelt. Zu beachten ist, dass die Prüfung der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Bauordnung (Fachaufsicht führende Ebene [FfE] oder Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahrens) sowie des Sozial- und Arbeitsschutzrechts (Unfallversicherungsträger) parallel erfolgen muss. Es ist zu empfehlen, die prüfenden Stellen frühzeitig in die Planung miteinzubeziehen. Die Unterlage ist freizugeben. - Wer ist bei der Erstellung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Entwurfsplanung zu beteiligen?
Die Vertretung von Menschen mit Behinderungen der Nutzer (nach ASR und SGB) ist aktiv miteinzubeziehen. Die Beteiligung obliegt dem Nutzer in seiner Verantwortung als Arbeitgeber. Die Unfallversicherungsträger sollen hinsichtlich Arbeitsschutz beratend hinzugezogen werden. Bei Bedarf kann auch der Betreiber einbezogen werden.
Filterung
- Welche Anforderungen sind für die Entwurfsplanung zu berücksichtigen?
Es ist zu empfehlen, die mit LP 3/8 gekennzeichneten Anforderungen und Handlungsfelder zu berücksichtigen.
Herangehensweise
- Übertragung und Weiterentwicklung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Vorentwurfsplanung
- Anpassung an den jeweils für die Planungsaufgabe grundsätzlich erarbeiteten Planungsstand (daher gegebenenfalls unterschiedliche Bearbeitungstiefen möglich)
- Wiederholte Überprüfung der durchgehenden barrierefreien Erschließung, der gemeinsamen Wegeführung sowie der gesamten funktionalen Zusammenhänge
- Überprüfung der Berücksichtigung aller baurechtlichen Grundlagen, gegebenenfalls Einbeziehung weiterer allgemein anerkannter Regeln der Technik
- Fortsetzung der Zusammenarbeit mit allen projektbeteiligten Planungsdisziplinen wie Architektur, Landschaftsarchitektur und TGA
- Fortsetzung der Entwicklung eines interdisziplinären Funktions- und Gestaltungskonzepts und frühzeitige Definition der Schnittstellen zwischen den Disziplinen
- Fortschreibung der gestalterischen Integration, Umsetzung in Material- und Farbkonzept
- Vertiefte Betrachtung im Bestand, Einbeziehung der Belange der Denkmalpflege
- Darstellung der in der Bedarfsplanung definierten Anwendungsbereiche: öffentlich zugängliche Bereiche / Arbeitsstättenbereiche / Bereiche ohne Anforderung an Barrierefreiheit
Das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT wird zu einem Be-
standteil der Unterlagen der Genehmigungsplanung. Dies muss auf den Stand der Genehmigungsplanung zu bringen, um unterschiedliche Planungsstände zu vermeiden. Die Übereinstimmung der Planungsgrundlagen mit der Objekt- und Brandschutzplanung sollte bestätigt werden.
Textliche Erläuterung
Rahmenbedingungen
- Einführung, Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
- Beschreibung der Anwendungsbereiche (öffentlich zugänglich/Arbeitsstätten/ohne Anforderung an Barrierefreiheit)
- Hinweise zur Inklusionsvereinbarung nach SGB IX oder zu weiteren Nutzeranforderungen
- Zusammenfassung der gegebenenfalls durchgeführten Abstimmungen, Darstellung des Prozesses
- Zusammenfassung der für das Bauvorhaben relevanten rechtlichen Grundlagen
Zeichnerische Darstellung
- Anbindung des Grundstücks an den ÖPNV (gegebenenfalls Abklärung von Möglichkeiten zur Realisierung von Umbaumaßnahmen)
- Lageplan mit Grundrissdarstellung der Eingangsebene und der Außenanlagen mit der Führung von Publikum bzw. Mitarbeitenden von der ÖPNV-Haltestelle und/oder den Stellplätzen bis zur barrierefreien vertikalen Erschließung
- Darstellung der öffentlich zugänglich definierten Bereiche und der als barrierefreie Arbeitsstätten definierten Bereiche sowie jene ohne Anforderung an Barrierefreiheit, auch als Übersichtsschema
- Nachweis der barrierefreien Erschließung aller Geschosse in geeignetem Maßstab
- Zuordnung der barrierefreien Stellplätze zu den Eingängen und Nachweis der erforderlichen Anzahl
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an eine barrierefreie Topografie und der technisch notwendigen Entwässerung durch Angabe der zum Verständnis erforderlichen Höhen bzw. Höhenlinien und Gefällewechsel
- Notwendige Orientierungs- und Leitsysteme
- Räume mit besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung
- Barrierefreie Sanitäranlagen
- Barrierefreie Nutzung von Außenräumen
- Maßstäbliche Überprüfung der Bewegungsflächen und Durchgangsbreiten
- Darstellung der Angaben zu geforderten/geplanten Türqualitäten, Stufenmarkierungen und Aufmerksamkeitsfelder
- Materialangaben, soweit sie zum Verständnis der barrierefreien Gestaltung relevant sind, gegebenenfalls ergänzt durch fotografische Darstellungen
- Erläuterungen zu möglichen Konflikten und Benennung des Optimierungsbedarfs