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Übersicht Verfahrensablauf nach RBBau

Für Baumaßnahmen des Bundes gelten die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Gemäß RBBau wird der Verfahrensablauf in die Planungsabschnitte:

Bedarfsplanung

Variantenuntersuchung zur Bedarfsdeckung

Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)

Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)

Ausführungsplanung

Bauausführung

Bauübergabe und Dokumentation

gegliedert, die jeweils mit dokumentierten bzw. genehmigten Planungsständen abschließen.

Der Leitfaden Barrierefreies Bauen strukturiert auf Grundlage der RBBau den Verfahrensablauf des barrierefreien Bauens von der Bedarfsplanung bis zur Realisierung und benennt die Zuständigkeiten.Für Bundesbauten, die öffentlich zugänglich sind und Arbeitsplätze aufweisen, und für die dazugehörigen Außenanlagen werden Mindestinhalte für Ausführung und Ausstattung dargelegt, die für jeden Planungsschritt hinsichtlich der Barrierefreiheit geleistet werden sollten. Handlungsfelder des Leit­fadens dienen dabei der Gliederung und als Checkliste.

Barrierefreiheit im Verfahrensablauf

Das wesentliche Ziel des Leitfadens besteht darin, die Anforderungen an die Barrierefreiheit durchgängig in den Verfahrensablauf einzubinden und den Beteiligten eine Hilfestellung für die Umsetzung anzubieten. Einen maßgeblichen Beitrag dazu leistet die Verpflichtung zur Erstellung von Barrierefreien Konzepten / Nachweisen parallel zu den Verfahrensschritten entsprechend der im Folgenden definierten Anforderungen. Dieses Verfahren dient auch der transparenten Darlegung von Entscheidungen über Maßnahmen zum barrierefreien Bauen. Die Definition von Schutzzielen gemäß DIN 18040-1 ermöglicht darüber hinaus die Erarbeitung von Lösungen, die nicht ausdrücklich in dieser DIN oder in dem vorliegenden Leitfaden zeichnerisch oder textlich dargelegt sind.

Die im Leitfaden vorgeschlagene Gliederung zur Erstellung von Barrierefreien Konzepte / Nachweisen folgt der Struktur der Handlungsfelder und ermöglicht so eine einfache, systematische Prüfung und Darstellung der Berücksichtigung der Anforderungen an das barrierefreie Bauen. Da die planerischen und baulichen Anforderungen an die einzelnen Handlungsfelder den Verfahrensschritten zugeordnet werden und ihre Bedeutung für die jeweiligen Planungsschritte ablesbar ist, müssen entsprechend des Stands des Verfahrens ausschließlich diese Abschnitte behandelt werden.

Die Verpflichtung zur Erstellung von Konzepten / Nach­weisen zur Barrierefreiheit auf Grundlage der gebilligten Bedarfs­planung gemäß Ziffer 2.2.1.3 Abschnitt E RBBau ist in den Verträgen mit den freiberuflich Tätigen zu vereinbaren. Die zu erbringenden Leistungen stellen in der Regel keine Besonderen Leistungen im Sinne der HOAI (Honorar­ordnung für Architekten und Ingenieure) dar, soweit es sich hierbei um Leistungen handelt, die im Zuge der Erfüllung von Anforderungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen sind. Ob der textliche und / oder planerische Nachweis der barrierefreien Planung über die zu erbringenden Grundleistungen im Sinne der HOAI hinausgeht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Öffnungsklausel der Schutzziele setzt für Planer wie für Mitarbeiter der bauausführenden Ebenen weitreichende Hintergrundkenntnisse zum barrierefreien Planen und Bauen voraus.

Beteiligung

Die Vielschichtigkeit der Thematik kann der Leitfaden nicht in vollem Umfang behandeln. Bei Unklarheiten oder komplexen Bauvorhaben können weitere Beratungsstellen hinzugezogen werden, etwa die Koor­dinierungsstellen der kommunalen Verwaltungen, die Beratungsstellen der Architektenkammern der Bundesländer oder Kompetenzzentren. Auch die Vertreter der Menschen mit Behinderungen und deren Verbände sollten in die Abstimmungsprozesse beratend miteinbezogen werden.