Platzierung auf dem Baugrundstück (Lage der Zugänge, topografische Situation)
Das Baufeld ist ca. 1.200 m² groß. Die vorgesehene Nutzfläche von 2.240 m² entspricht der BGF von ca. 3.650 m² (angestrebter Flächeneffizienzfaktor = 0,63) und kann auf drei Etagen untergebracht werden. Das Grundstück befindet sich an einem leichten Hang. Der Höhenunterschied beträgt ca. 1,20 m. Als OKFF (0,00) ist eine Höhe von 119,20 m geplant, um den Höhenunterschied von ca. 1 m auf dem Grundstück zu vermitteln. Es sind Maßnahmen im Außenraum – sowohl von der Straße XX als auch von dem rückwärtigen Bereich des Grundstücks – notwendig. Geplant sind geneigte Wege, die gegebenenfalls auch durch Rampen ergänzt werden müssen. Das Gebäude kann durch die Öffentlichkeit barrierefrei durchquert werden.
Äußere Erschließung (barrierefreie Anbindung an den ÖPNV und den Individualverkehr, Lage der barrierefreien Stellplätze)
Die Führung der Menschen mit visuellen Einschränkungen ins Gebäude fängt an den beiden Haltestellen vor Ort an und wird an den Grundstücksgrenzen entsprechend fortgesetzt. Das vorhandene übergeordnete Leitsystem arbeitet mit Sonstigen Leitelementen – Belagwechsel, Rasenkanten, Entwässerungselementen. Die Platzierung der vier barrierefreien Stellplätze erfolgt im rückwärtigen Bereich.
Umsetzung der qualitativen Anforderungen an die innere vertikale und horizontale Erschließung
Das Erschließungssystem im Gebäude selbst ist einfach und kann entsprechend den Vorgaben zum barrierefreien Bauen umgesetzt werden.
Möglichkeiten der Umsetzung der besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung
Das Grundstück ist hinsichtlich der Barrierefreiheit gut für die geplante Maßnahme geeignet.
Möglichkeiten der barrierefreien Nutzung von Außenräumen, die über die Erschließungsfunktion hinausgehen
Die geforderten Außenräume für Mitarbeitende können im rückwärtigen Grünbereich platziert werden.