
+ Variantenuntersuchung/ Machbarkeitsstudie
Zuständigkeiten
- Wer koordiniert und erstellt das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Variantenuntersuchung/Machbarkeitsstudie?
Die Koordinierung unterliegt dem Bauherren. Die Umsetzung der Anforderungen und die Erstellung der Unterlagen liegen beim Planungsteam. - Wer prüft das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Variantenuntersuchung/Machbarkeitsstudie?
Die Prüfung ist unterschiedlich geregelt. Die Entscheidung für die Vorzugsvariante wird in der Regel vom Bauherrn gemeinsam mit dem Nutzer getroffen. - Wer ist bei der Erstellung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Variantenuntersuchung/Machbarkeitsstudie zu beteiligen?
Die Vertretung von Menschen mit Behinderungen der Nutzer (nach ASR und SGB) ist aktiv miteinzubeziehen. Die Beteiligung obliegt dem Nutzer in seiner Verantwortung als Arbeitgeber.
Filterung
- Welche Anforderungen sind für die Variantenuntersuchung/Machbarkeitsstudie zu berücksichtigen?
Es ist zu empfehlen, die mit LP 1/2 gekennzeichneten Anforderungen und Handlungsfelder zu berücksichtigen.
Herangehensweise
In der Projektvorbereitung kann es notwendig sein, in Ergänzung zur Bedarfsplanung verschiedene Kriterien zu untersuchen. Je nach Bauvorhaben kann eine Variantenuntersuchung verpflichtend sein. In diesem Zusammenhang ist auch die grundsätzliche Umsetzbarkeit der Anforderungen an barrierefreies Bauen zu überprüfen, wie beispielsweise:
- Untersuchung alternativer Standorte, um eine selbstverständliche barrierefreie Erschließung zu sichern
- Betrachtung der Bestandsgebäude, um zu prüfen, ob die Umsetzung der Anforderungen in der bestehenden Struktur realisierbar ist
- Überprüfung der Eignung der Objekte bei Kauf vorhandener baulicher Anlagen, bei Maßnahmen als Öffentlich-Private Partnerschaft oder bei Anmietung, Leasing oder Mietkauf von Immobilien
Folgende Kriterien können ergänzend zur Bedarfsplanung überprüft werden:
- Platzierung auf dem Baugrundstück (Lage der Zugänge, topografische Situation)
- Äußere Erschließung (barrierefreie Anbindung an den ÖPNV und den Individualverkehr, Lage der barrierefreien Stellplätze)
- Umsetzung der qualitativen Anforderungen an die innere vertikale und horizontale Erschließung
- Möglichkeiten der barrierefreien Nutzung der Innenräume, auch der barrierefreien Sanitärräume
- Möglichkeiten der Umsetzung der besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung
- Möglichkeiten der barrierefreien Nutzung von Außenräumen, die über die Erschließungsfunktion hinausgehen
Textliche Erläuterung
Die textliche Erläuterung orientiert sich am KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Vorentwurfsplanung.
Zeichnerische Darstellung
Je nach Bedarf wird auch die zeichnerische Darstellung benötigt, die sich genauso an der Vorentwurfsplanung orientieren kann.