• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

19 Gastronomie und Teeküchen

Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden nachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden.

Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5

19.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Gastronomisch genutzte Räume gehören üblicherweise zu den öffentlich zugänglichen Bereichen und sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten

Teeküchen, Küchen und  Kantinen in Arbeitsstätten müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden. 

Die Anzahl der barrierefreien Teeküchen ist intern abzustimmen. In der Regel sollte sich auf jeder Etage bzw. in jeder Nutzungseinheit mindestens eine barrierefreie Teeküche befinden. 

Auch bei Unterkünften müssen Küchen, die von Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden, nach deren individuellen Erfordernissen barrierefreie gestaltet werden. 

Bei Kantinen, Betriebsrestaurants, Cafeterien oder Bistros sind die besonderen Belange von Beschäftigten mit Behinderungen zu berücksichtigen. Insbesondere zu beachten sind die Anforderungen in Bezug auf Auffindbarkeit, Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit.

Wenn Bereiche im Freien angeboten werden, sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit genauso zu berücksichtigen.