• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

22 Beherbergungsräume

"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden bachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 5

22.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Im Vorfeld der Planung ist zu bestimmen, für welche Personen und in welcher Anzahl barrierefreie Unterkünfte ausgelegt werden sollen. Die Kriterien zur barrierefreien Ausstattung der Gästezimmer sind aus den Bedarfen der Nutzerinnengruppen abzuleiten.

Nach der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) müssen in Beherbergungsstätten mindestens 10 % der Gastbetten barrierefrei nach DIN 18040-2 angeboten werden. In Unterkünften mit mehr als 60 Gastbetten muss 1 % uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein (Anforderungen R der DIN 18040-2).

vgl. MBeVO
vgl. DIN 18040-2:2011-09, Kapitel 5.4

 

Zu beachten sind insbesondere die spezifischen Anforderungen an Alarmierung und Evakuierung, wie beispielsweise die Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Umsetzung barrierefreier Maßnahmen.

Es ist zu empfehlen, alle Zimmer so zu planen, dass Gäste mit visuellen und/oder auditiven Einschränkungen sie gut nutzen können.

Darüber hinaus sind auch weitere Räume barrierefrei zu gestalten, die die Gäste regelmäßig nutzen.

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten

Bei der Bedarfsplanung der Beherbergungsstätten für Beschäftigte ist die Anzahl der barrierefreien Zimmer festzulegen für: 

  • Menschen im Rollstuhl
  • Menschen mit Mobilitätshilfen z. B. Rollatoren 
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen 

Für Mitarbeitende mit visuellen und auditiven Einschränkungen müssen die Informationen (z. B. Brandschutzordnung, Alarmplan) entsprechend dem Zwei-Sinne-Prinzip vermittelt werden.

In Unterkünften für Beschäftigte muss es angepasste Möglichkeiten geben, um Kleidung zu waschen, zu trocknen und zu bügeln sowie Gelegenheiten, um Lebensmittel zuzubereiten, aufzubewahren, zu kühlen und um Geschirr zu spülen. Diese Räume müssen für alle, insbesondere für blinde und kleinwüchsige Beschäftigte sowie für Beschäftigte mit Rollstuhl, gut zu erreichen und zu nutzen sein.

Gebaute Beispiele

Rollstuhlgerechtes Zimmer mit kontrastierender Gestaltung der Sanitärzelle und barrierefreier Möblierung, Schloss Ettersburg
Rollstuhlgerechtes Zimmer – Schloss Ettersburg (gildehaus.reich architekten BDA und Architekturbüro Dr. Lutz Krause, Foto: Stiftung Schloss Ettersburg)