Alternativ ist der Einsatz von Schiebetüren möglich
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"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."
BITTE BEACHTEN: ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten: Im Mai 2018 wurden der Anhang A1.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" und der Anhang A4.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" eingefügt.
Die Aufarbeitung der Vorgaben (Handlungsfelder) erfolgt in Kürze.
Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume schlagen. Wenn die Tür beispielsweise durch einen Sturz blockiert ist, muss sie von außen entriegelt und geöffnet werden können.
Alternativ ist der Einsatz von Schiebetüren möglich
Bewegungsflächen von mindestens 150 x 150 cm sind jeweils vor Sanitärobjekten vorzusehen. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. In jedem barrierefreien WC ist ein Waschtisch oder ein Handwaschbecken zu platzieren. Die notwendige Bewegungsfläche ist je nach Anordnung zu berücksichtigen.
Die Notwendigkeit einer Liege als Umkleidemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen ist zu prüfen (Kapitel 20.7).
Das WC-Becken muss beidseitig anfahrbar sein, wofür jeweils eine Bewegungsfläche mit einer Tiefe von 70 cm (von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand) und einer Breite von 90 cm erforderlich ist.
Die beidseitige Anfahrbarkeit kann folgendermaßen kompensiert werden: