Die Anzahl der barrierefreien Beratungsplätze und Warteräume ist je nach Nutzung festzulegen; mindestens ein Platz ist barrierefrei auszubauen.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen.
Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum.
Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt.
In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise
15 Eingang und Foyer
"Zugangs und Eingangsbereich müssen leicht auffindbar und barrierefrei nutzbar sein."
Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.2.3

15.3 Nutzung
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Die Einrichtungen in Foyers, insbesondere Serviceschalter und Informationstheken, müssen für alle Menschen mit Einschränkungen entsprechend zu nutzen sein. Eine wichtige Anforderung besteht darin, dass alle notwendigen Informationen leicht zu finden sind.
10.3 Serviceschalter, Kassen, [...] _ Nutzung

