Die Überlagerung von Bewegungsflächen und Erschließungsflächen (Gänge) ist möglich.
Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zum Inhalt - Zur Fußzeile
"In Räumen mit Reihenbestuhlung sind Flächen freizuhalten, die von Rollstuhlnutzern und gegebenenfalls deren Begleitpersonen benutzt werden können. In Versammlungs-, Schulungs- und Seminarräumen müssen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen Hilfen für eine barrierefreie Informationsaufnahme zur Verfügung stehen."
Bei fester Bestuhlung sind Flächen für Rollstuhlfahrer einzuplanen:
Die Überlagerung von Bewegungsflächen und Erschließungsflächen (Gänge) ist möglich.
Die Flächen für Rollstuhlnutzer sind zwischen oder neben den Plätzen für Begleitpersonen anzuordnen.
Die Plätze für Rollstuhlfahrer sollten bei größeren Veranstaltungsräumen in verschiedenen Preisbereichen angeboten werden.
Bei fest eingebauten Tischen sind unterfahrbare Plätze für Rollstuhlfahrer vorzusehen. Zu geometrischen Anforderungen zur Unterfahrbarkeit
Für gehbehinderte und großwüchsige Menschen sollen Sitzplätze mit größerer Beinfreiheit zur Verfügung stehen.
Plätze für Rollstuhlfahrer sollen ausreichend Sicht auf die Darbietungszone bieten. Insbesondere ist auf die Einhaltung der Sichtlinie zu achten, wenn mit stehenden oder aufspringenden Personen zu rechnen ist.
Wenn vor den Sitzplätzen Brüstungen angeordnet sind, ist darauf zu achten, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird.
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Bühnen und erhöhten Emporen (wie Plätze für Richter in Verhandlungssälen) sollte gewährleistet werden. Bei mehreren Räumen gleicher Nutzung sollte die barrierefreie Ausgestaltung einer abgestimmten Anzahl, mindestens jedoch eines Raumes pro Nutzungseinheit, ermöglicht werden.
Rednerpulte sind höhenverstellbar und unterfahrbar auszubilden, so dass sie für Menschen verschiedenster Anthropometrie im Stehen und im Sitzen zu benutzen sind.