Bewegungs- und Erschließungsflächen (Gänge) dürfen sich überlagern.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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17 Räume für Veranstaltungen
"In Räumen mit Reihenbestuhlung sind Flächen freizuhalten, die von Rollstuhlnutzern und gegebenenfalls deren Begleitpersonen benutzt werden können. In Versammlungs-, Schulungs- und Seminarräumen müssen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen Hilfen für eine barrierefreie Informationsaufnahme zur Verfügung stehen."
Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.2
17.2 Geometrie und Platzbedarf
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Bei fester Bestuhlung sind folgende Flächen für Menschen im Rollstuhl einzuplanen:
- Bei rückwärtiger beziehungsweise frontaler Anfahrt ist eine Standfläche von mindestens 130 cm Tiefe und 90 cm Breite sowie eine zusätzliche, mindestens 150 cm tiefe Bewegungsfläche vorzuhalten.
- Bei seitlicher Anfahrt ist eine Standfläche von mindestens 150 cm Tiefe und 90 cm Breite sowie eine seitliche Bewegungsfläche von mindestens 90 cm Breite einzuplanen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.2.1
Die Flächen für Menschen mit Rollstuhl sind zwischen oder neben den Plätzen für Begleitpersonen anzuordnen.
vgl. DIN 18040-1:2010, Kapitel 5.2.1
Die Plätze für Menschen im Rollstuhl müssen ausreichend Sicht auf die Bühne oder das Podium bieten. Ist mit stehenden oder aufspringenden Personen zu rechnen, ist darauf zu achten, dass insbesondere die Sichtlinie eingehalten wird.
vgl. DIN EN 13200-1:2019-05, Kapitel 9
Für geheingeschränkte und großwüchsige Menschen sollten Sitzplätze mit größerer Beinfreiheit zur Verfügung stehen.
Sind vor den Sitzplätzen Brüstungen angeordnet, dürfen diese nicht die Sicht beeinträchtigen.
Pulte für Rednerinnen und Redner sind höhenverstellbar und unterfahrbar auszubilden, sodass alle Menschen sie im Stehen und im Sitzen nutzen können.
Die Gestaltung von Sitzgelegenheiten und Ausstattungselementen muss die barrierefreie Nutzbarkeit und Erreichbarkeit ermöglichen.
11.2 Ausstattungs- elemente innen [...] _ Geometrie und Platzbedarf
12.2 Bedienelemente und Kommunikationsanlagen _ Geometrie und Platzbedarf
vgl. DIN 18040-1:2010, Kapitel 4.5.4 und 4.6




