• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

20 Sanitäranlagen

"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 5.2

20. Sanitäranlagen

20.4 Waschplätze

  • Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Waschtische müssen so weit unterfahrbar sein, dass Rollstuhlnutzende ihren Oberkörper bis zum vorderen Rand des Waschtisches vorbeugen können, um aus dieser Position die Armatur zu bedienen. Die notwendige Beinfreiheit muss dabei mindestens 90 cm in der Breite betragen. Bei Handwaschbecken ist eine unterfahrbare Tiefe von 45 cm ausreichend.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.4

 

Der Spiegel über dem Waschbecken muss sowohl aus einer sitzenden als auch aus einer stehenden Position einzusehen sein. Erreichen lässt sich dies durch einen beweglichen oder einen höheren, fest installierten Spiegel (mindestens 100 cm hoch).

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.4

Abbildung der Unterfahrbarkeit des Waschbeckens
Geometrische Angaben zu unterfahrbaren Waschbecken (Maßangaben in cm)

Armaturen müssen mit einer Hand oder berührungslos bedienbar sein. Daher sind Einhebelarmaturen oder Armaturen mit Sensortechnik zu verwenden. Die Wassertemperatur an der Auslaufgarnitur darf maximal 45 °C betragen, um Verbrühungen zu vermeiden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.1

Ausstattungselemente bei Waschplätzen

Im unmittelbaren Bereich eines Waschtischs müssen folgende Ausstattungselemente bereitgestellt werden:

  • ein Einhandseifenspender
  • ein Papierhandtuchspender
  • ein Abfallbehälter
  • ein Handtrockner

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.4