• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

20 Sanitäranlagen

"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 5.2

20. Sanitäranlagen

20.5 Duschen

  • Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Duschplätze müssen schwellenfrei gestaltet werden. Dabei sind maximal 2 cm Höhendifferenz möglich, die vorzugsweise als Schräge auszubilden sind.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.5

Die Bedienelemente wie Duscharmatur und Handbrause sowie die Haltegriffe für stehende Personen sind jeweils in einer Höhe von 85 cm anzubringen. Werden die Elemente übereinander angeordnet, ist die Montage in einer Höhe von maximal 105 cm möglich.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.5

Zu empfehlen sind zudem vertikale Griffstangen.

Einhebelduscharmaturen sind einfach zu bedienen und so zu gestalten und anzubringen, dass sie keine Gefahr für Menschen mit Seheinschränkungen darstellen.

Darstellung des Flächenbedarfs einer Dusche
Flächenbedarf Sanitärraum mit Dusche, WC und Waschtisch (Maßangaben in cm)

Ein Duschklappsitz muss mindestens 45 cm tief sein und in einer Höhe zwischen 46 und 48 cm angebracht werden. Die dazugehörigen Stützklappgriffe sind nach den gleichen geometrischen Vorgaben wie bei einer Toiletten zu montieren. 

20.3 Sanitäranlagen _ Toiletten und Urinale

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.5

 

Transparente Duschtrennwände sind beispielsweise durch visuell kontrastierende Streifen so zu markieren, dass sie erkennbar sind.

11.4 Ausstattungselemente _ Auffinden und Erkennen

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.5

 

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten

Der Bodenbelag von Duschplätzen muss gemäß GUV-I 8527 die Rutschhemmung Klasse B (barfußgeeignet) aufweisen. Die angrenzenden Flächen müssen entsprechend ASR A1.5/1.2 mindestens mit der Bewertungsgruppe R10 ausgebildet werden.