Zu empfehlen sind zudem vertikale Griffstangen.
Einhebelduscharmaturen sind einfach zu bedienen und so zu gestalten und anzubringen, dass sie keine Gefahr für Menschen mit Seheinschränkungen darstellen.
"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 5.2

Duschplätze müssen schwellenfrei gestaltet werden. Dabei sind maximal 2 cm Höhendifferenz möglich, die vorzugsweise als Schräge auszubilden sind.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.5
Die Bedienelemente wie Duscharmatur und Handbrause sowie die Haltegriffe für stehende Personen sind jeweils in einer Höhe von 85 cm anzubringen. Werden die Elemente übereinander angeordnet, ist die Montage in einer Höhe von maximal 105 cm möglich.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.5
Zu empfehlen sind zudem vertikale Griffstangen.
Einhebelduscharmaturen sind einfach zu bedienen und so zu gestalten und anzubringen, dass sie keine Gefahr für Menschen mit Seheinschränkungen darstellen.
Ein Duschklappsitz muss mindestens 45 cm tief sein und in einer Höhe zwischen 46 und 48 cm angebracht werden. Die dazugehörigen Stützklappgriffe sind nach den gleichen geometrischen Vorgaben wie bei einer Toiletten zu montieren.
Transparente Duschtrennwände sind beispielsweise durch visuell kontrastierende Streifen so zu markieren, dass sie erkennbar sind.
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
Der Bodenbelag von Duschplätzen muss gemäß GUV-I 8527 die Rutschhemmung Klasse B (barfußgeeignet) aufweisen. Die angrenzenden Flächen müssen entsprechend ASR A1.5/1.2 mindestens mit der Bewertungsgruppe R10 ausgebildet werden.