• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

22 Beherbergungsräume

"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden bachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 5

22.3 Nutzbarkeit

  • Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Für Gäste mit Mobilitätshilfen und für Rollstuhlnutzende ist die Unterfahrbarkeit obligatorisch. Die Bedienelemente sind nach den Vorgaben zur Bedienelemente und Kommunikationsanlagen anzubringen.

Anzubieten sind Telefonanlagen und mobile oder fest installierte Induktionsanlagen, die an die Audiogeräte angeschlossen werden können.

Zur Ausstattung von Sanitärräumen in rollstuhlgerechten Zimmern sind die Angaben aus Handlungsfeld 20 anzuwenden. Zu berücksichtigen sind auch die Anforderungen an eine Notrufanlage.

Sanitärräume in barrierefreien Zimmern müssen nach den Vorgaben der DIN18040-2 geplant werden. Zu beachten ist hier insbesonde:

  • Türaufschlagsrichtung nach Außen,
  • Anwendung von berührungslosen Armaturen oder Einhebel-Armaturen,
  • ausreichender Beinfreiraum unterhalb des Waschbeckens (keine fest eingebauten Schränke),
  • Spiegel, die eine Betrachtung aus sitzender Position ermöglichen,
  • rutschfeste Bodenbeläge (Barfußbereich),
  • Einbau von niveaugleichen Duschen.

 

vgl. DIN 18040-2:2011-09, Kapitel 5.5